Steuerbescheid

Bei dem Begriff Steuerbescheid haben die meisten Bürger, die Steuern zahlen, ein eher schlechtes Gefühl. Prinzipiell stellt der Steuerbescheid erstmal nur einen Verwaltungsakt dar, durch welchen das Finanzamt die Steuer festsetzt. Der Steuerbescheid ist ein mehrseitiger Brief, der jedes Jahr gleich aufgebaut ist. Dieser wird ca. sechs bis zwölf Wochen nach der Einkommensteuererklärung bei dem Steuerpflichtigen mit der Post ankommen. Der Steuerbescheid ist quasi eine Antwort bzw. Reaktion des Finanzamtes auf die Einkommensteuererklärung.

Es hat auf dem Schriftweg zu erfolgen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Steuerbescheid elektronisch zu erhalten. 

Durch den Steuerbescheid erfolgt die Benennung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag. Des Weiteren wird der Schuldner, die Rechtsbehelfsbelehrung und eine Frist zum Widerspruch genannt.

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids sind persönliche Angaben wie Anschrift und die Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen zu finden. Des Weiteren wird auch der Betrag der Nachzahlung bzw. Rückerstattung aufgelistet. Ebenfalls auf der ersten Seite findet sich der Vermerk der Vorläufigkeit oder Endgültigkeit. Ist der Vermerk vorläufig, so stehen noch Gerichtsurteile zu einzelnen Punkten des Steuergesetzes aus. Dies kann häufiger mal der Fall sein, da sich das Steuerrecht ständig ändert und angepasst werden muss. 

Auf der zweiten und gegebenenfalls auch auf der dritten Seite befindet sich die Aufschlüsselung der Einkünfte und das Finanzamt vermittelt die Berechnung des Betrags der Nachzahlung bzw. Rückerstattung. 

Empfehlenswert ist es, den Steuerbescheid nicht nur dahingehend zu überprüfen, ob ein Betrag nachgezahlt oder zurückerstattet wird, sondern auch, ob sich mögliche Fehler in diesem befinden wie beispielsweise Zahlendreher. Sind solche Fehler vorhanden, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch zu erheben. Die Frist beginnt ab dem Datum des Poststempels plus drei Tage. Jedoch kann der Steuerpflichtige auch lediglich einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids stellen. Durch diesen Antrag wird dann lediglich der umstrittene Sachverhalt wiederholt überprüft und es kann nicht dazu kommen, dass aufgrund einer kompletten Überprüfung der Einkommensteuererklärung und des Bescheids irgendwelche Nachteile für den Steuerpflichtigen entstehen. Dies wäre eine sogenannte „Verbösung“ zum Nachteil des Steuerzahlers. 

Diese Seite soll Ihnen grundlegend den Aufbau eines Steuerbescheid erklären und Ihnen darlegen, welche Möglichkeiten bestehen, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorzugehen.